Die Kostenträger

Die Klärung des jeweiligen Kostenträgers erfolgt im gemeinsamen Gespräch vor Behandlungsbeginn. Die Mitarbeiter der PfEf beraten Sie gerne eingehend über die Möglichkeiten zur Finanzierung Ihres Behandlungs- oder Beratungsauftrages.

Krankenkasse

Bei Vorliegen einer Störung mit Krankheitswert übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Abklärung und Behandlung. Die psychologischen Mitarbeiter der Praxis für Entwicklungsförderung können alle aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation ihre Behandlungen als Delegierte Psychotherapie bei den Krankenkassen abrechnen. Die kassenpflichtigen Behandlungen unterliegen wie in jeder anderen ärztlichen Praxis den Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes KVG.

Invalidenversicherung IV

Verschiedene Krankheiten und Entwicklungsstörungen bei Kindern werden von der IV als medizinische oder sonderschulische Eingliederungsmassnahme finanziert. Hierfür ist eine kinderpsychiatrische, kinderärztliche oder schulpsychologische Abklärung mit entsprechendem Antrag an die IV notwendig.